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Ich habe kein Aufgebot erhalten. Was soll ich tun?

  • Wenn Sie 3 Wochen vor dem Anlass noch kein Aufgebot erhalten haben, ist es Ihre Pflicht, sich mit der Zivilschutzstelle in Verbindung zu setzen.

Ich bin krank und kann keinen Dienst leisten. Was ist zu tun?

  • Wer vorgängig erkrankt, verhält sich wie bei einer Dienstverschiebung.
  • Wer am Tag des Kurses erkrankt und transportfähig ist, muss einrücken und die Kursleitung vor Ort informieren.
  • Nicht reisefähige Schutzdienstpflichtige haben der aufbietenden Stelle innert 3 Tagen ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches die Transportunfähigkeit ausdrücklich bestätigt.
  • Die Einrückungspflicht besteht bis zur Dispensation durch die Kursleitung weiter.

Wie kann ich meinen Dienst verschieben?

Wie kann ich Urlaub nehmen?

  • Bis 10 Tage vor Anlassbeginn schriftlich per Mail oder Post - siehe Dienstverschiebung/Urlaub.
  • Über schriftliche Gesuche, die während des Dienstes eingereicht werden, entscheidet der Leiter des Dienstanlass.

Ich habe meinen EO-Schein verloren. Was muss ich tun?

  • Weder der Fourier noch unsere Zivilschutzstelle dürfen nachdienstlich EO-Karten austellen.
  • Sie müssen mit derjenigen AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen, bei welcher Sie gemeldet sind und mit dem Dienstbüchlein eine Ersatzkarte verlangen.
  • Das weitere Vorgehen wird Ihnen die AHV-Ausgleichskasse erklären.

Wie viele Diensttage muss pro Jahr geleistet werden?

  • In jeglicher Funktionsstufe müssen jedes Jahr zwischen 3 und 21 Tage geleistet werden

Bis wann bin ich im Zivilschutz eingeteilt?

  • bis auf Stufe Unteroffizier 14 Jahre oder 245 Diensttage, ab Stufe höherer Unteroffizier bis zum 40. Lebensjahr

Wo muss ich zum Dienst einrücken?

  • Der Einrückungsort ist immer gemäss Aufgebot.
  • Als Grundsatz gilt die Basierung.

Ich finde mein Dienstbüchlein nicht mehr. Was soll ich tun?

Meine Zivilschutzkleidung ist defekt/nicht komplett. Wie/wo kann ich Ersatz beschaffen?

  • Melden Sie sich beim Materialwart Daniel Jambor Tel. 044 925 90 12 oder djambor@meilen.ch.

Kann ich bei mehrtägigen Dienstanlässen über Nacht nach Hause?

  • Ja, sofern im Aufgebot nichts anderes erwähnt ist.

Wie können Reisespesen zurückerstattet werden??

  • Die Auslagen der Tickets für öffentliche Verkehrsmittel werden zurückerstattet, sofern diese fotografiert oder als SBB/ZVV-Bestätigungsmail bis 10:00h des Diensttages an die Rechnungsführer (rf@zsrm.ch) eingereicht werden.

Was ist ein Probealarm?

  • Ein Probealarm ist ein vorher abgesprochener und zeitlich definierter Alarm. Damit wird die ganze Übertragungskette getestet und allfällige Mängel (z. B. nicht gemeldete Mutationen, defekte Telefone usw.) können so rasch behoben werden.
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