Schutzräume

Periodische Schutzraumkontrolle

Private Schutzräume werden einmal innert sechs Jahren auf ihren Zustand überprüft. Sobald eine Kontrolle fällig ist, erhalten die Hauseigentümer eine schriftliche Einladung mit Terminvorschlag.

Zuständig dafür sind:

Für die Gemeinden Meilen und Herrliberg

Firma: Zivilschutz Region Meilen
Sachbearbeiter: Daniel Jambor

Tel. G: 044 925 90 12
E-Mail: djambor@meilen.ch

Für die Gemeinden Uetikon am See und Männedorf

Firma: Osterwalder, Lehmann Ingenieure und Geometer AG 

Tel. G: 043 388 10 30
E-Mail: maennedorf@olig.ch

 

Bitte bereiten Sie sich für die Kontrolle wie folgt vor:

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet.
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
  • Zur Prüfung des Belüftungssystems muss die Handkurbel ungehindert
    gedreht werden können

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schutzräume.

Lässt sich ein Schutzraum zum angekündigten bzw. vereinbarten Termin nicht kontrollieren, z. B. infolge von Behinderungen oder Nichtanwesenheit des Eigentümers oder des Hauswarts oder wurden mitgeteilte Mängel nicht behoben, muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Der Hauseigentümer trägt deren Kosten in der Höhe von Fr. 150.-.

 

Unterhalt und Verfügbarkeit bestehender Schutzräume

Schutzräume sind so zu unterhalten, dass sie auf Anordnung des Bundes betriebsbereit gemacht werden können (vgl. Art. 73 und 81 Zivilschutzverordnung (ZSV)).

Link: Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ), Fachstelle Schutzbau

 

 

 

 

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