Schutzräume

Änderungen an bzw. in Schutzräumen der Kategorie A

Nicht bewilligungspflichtig sind:

  • Einbauten sind nicht bewilligungspflichtig, sofern Funktionskontrollen für Abschlüsse und Belüftung, Zu- und Ablauf jederzeit und ohne Weiteres möglich sind.

Bewilligungspflichtig sind:

  • Einbauten wie Rollarchive, nicht-mobile Küchengeräte, Kühlzellen, Saunen, Duschen, Freizeiträume, demontierbare Leichttrennwände und vorfabrizierte Wände, demontierbare Dämmungen usw.
  • Veränderungen an der Schutzraumhülle, den Abschlüssen und der Belüftung, neue Leitungsdurchführungen.

Bewilligungsverfahren

Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen in den Gemeinden Meilen und Herrliberg richten ihre Gesuche mit allen Angaben und Unterlagen (Objekt-Nr., Adresse, Pläne, Beschriebe, Skizzen, Offerten usw.) an das zuständige Kontrollorgan.

Werden bei einer Schutzraumkontrolle unzulässige oder nicht bewilligte Einbauten oder Änderungen festgestellt, sind diese nachträglich durch das Kontrollorgan zu beurteilen und genehmigen. Allfällige Baukorrekturen oder Rückbauten fallen zulasten der Eigentümer.

Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume oder bewilligungspflichtige Umbauten erfolgen durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO) ihrer Gemeinde:

Für die Gemeinden Meilen und Herrliberg                                                                                              
Firma: Guha & Imre Ingenieurbüro

Tel. G: 044 923 07 01
Fax G: 044 793 15 30
E-Mail: imre-bauing@bluewin.ch               

 

Für die Gemeinden Uetikon am See und Männedorf
Firma: Osterwalder, Lehmann
Ingenieure und Geometer AG

Tel. G: 043 388 10 30                
Fax G: 043 388 10 31                
E-Mail: maennedorf@olig.ch

 

 

 

 

 

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