Schutzräume

Zweck von Schutzräumen

Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten.

Schutzraumbaupflicht

Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Bauliche Ausgestaltung und Ausrüstung

Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus technischen Weisungen. Es handelt sich um Kellerräume mit einer verstärkten Stahlbetonhülle und verstärkten Abschlüssen. Sie überstehen den Einsturz des Gebäudes und schützen vor den meisten Waffenwirkungen. Damit die Zufuhr frischer Atemluft gewährleistet ist, verfügen die Schutzräume über eine Belüftungseinrichtung.

Weitergehende Informationen

Fachstelle Schutzbau Kanton Zürich

Bundesamt für Bevölkerungsschutz

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