Ernstfall

Vorgehen bei einem Telefonaufgebot für den Katastrophen-Einsatz

Alarmmeldungen mit Sprachdurchsage

  • Taste 2 drücken
  • Meldungstext abhören (Aufgebot mit Angaben zum Einsatz)

Alarmanruf quittieren, als Rückantwort an die ELZ

  • Taste 1 drücken: Ich rücke sofort ein
  • Hotline für Rückfragen und bei Fehlhandhabung: Tel. 044 925 90 59

Noftallaufgebote nach Art. 46 BZG für Alarmeinsätze sind obligatorisch und gehen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und privaten Verpflichtungen in jedem Falle vor.

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