Wer am Tag des Kurses erkrankt und transportfähig ist, muss einrücken und die Kursleitung vor Ort informieren.
Nicht reisefähige Schutzdienstpflichtige haben der aufbietenden Stelle innert 3 Tagen ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches die Transportunfähigkeit ausdrücklich bestätigt.
Die Einrückungspflicht besteht bis zur Dispensation durch die Kursleitung weiter.
Meine Zivilschutzkleidung ist defekt/nicht komplett. Wie/wo kann ich Ersatz beschaffen?
Melden Sie sich beim Materialwart Daniel Jambor Tel. 044 925 90 12 oder djambor@meilen.ch.
Kann ich bei mehrtägigen Dienstanlässen über Nacht nach Hause?
Ja, sofern im Aufgebot nichts anderes erwähnt ist.
Wie können Reisespesen zurückerstattet werden??
Die Auslagen der Tickets für öffentliche Verkehrsmittel werden zurückerstattet, sofern diese fotografiert oder als SBB/ZVV-Bestätigungsmail bis 10:00h des Diensttages an die Rechnungsführer (rf-zso@meilen.ch) eingereicht werden.
Was ist ein Probealarm?
Ein Probealarm ist ein vorher abgesprochener und zeitlich definierter Alarm. Damit wird die ganze Übertragungskette getestet und allfällige Mängel (z. B. nicht gemeldete Mutationen, defekte Telefone usw.) können so rasch behoben werden.