Vorgehen bei einem Telefonaufgebot für den Katastrophen-Einsatz
Alarmmeldungen mit Sprachdurchsage
- Taste 2 drücken
- Meldungstext abhören (Aufgebot mit Angaben zum Einsatz)
Alarmanruf quittieren, als Rückantwort an die ELZ
- Taste 1 drücken: Ich rücke sofort ein
- Hotline für Rückfragen und bei Fehlhandhabung: Tel. 044 925 92 99
Noftallaufgebote nach Art. 46 BZG für Alarmeinsätze sind obligatorisch und gehen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und privaten Verpflichtungen in jedem Falle vor.